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Autor: Iga Arciszewska | Erscheinungsdatum: 10 Dezember 2021

Winterdienst der Stadt – denken Sie daran, Schnee von den Bürgersteigen zu räumen

10 Dezember 2021, Autor: Iga Arciszewska

In Aufgrund der Ankunft des Winterwetters kümmern wir uns um die Sicherheit in der Stadt in Bezug auf Sorge für die Aufrechterhaltung der angemessenen Oberfläche von Gehwegen und internen Straßen. Erinnerung dass nicht nur die kommunalen Dienste für die Beseitigung der Auswirkungen des Winters verantwortlich sind, sondern auch Eigentümer oder Verwalter der Immobilie.

Besitzer Immobilien sorgen für die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung durch Reinigung Schlamm, Schnee, Eis und andere Trümmer von Gehwegen entlang Eigentum. Gleichzeitig ist der Eigentümer Die Immobilie ist nicht verpflichtet, den Gehweg, auf dem sie sich befindet, zu reinigen erlaubtes kostenpflichtiges Parken oder Abstellen von Kraftfahrzeugen.

Rechtsgrundlage: Beschluss Nr. XIX.186.2020 des Stadtrats von Ełk vom 30. Juni 2020 über Verabschiedung der Vorschriften zur Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in der Stadtverwaltung Ełku (Dz. Urz. Woiwodschaft Ermland-Masuren 2020, Punkt 3317) Nachfolgend. d.

Im Zusammenhang mit Denken Sie daran, dass auch einzelne Eigentümer oder Manager Immobilien sind verantwortlich für die Bekämpfung von Rutschigkeit und Schneeräumung der angrenzenden Gelände.

Aufmerksamkeit sollte auch für überschüssigen Schnee bezahlt werden Liegen auf den Dächern von Gebäuden,was im Falle eines Tauwetters die Bildung von Oversues und Eis eisigen Säulen, die Passanten und Fahrzeuge bedrohen.

Kommunale Dienstleistungen diesbezügliche Kontrollen durchzuführen. Im Falle der Nichterfüllung der oben genannten- Verpflichtungen gemäß dem Gesetz über die Aufrechterhaltung der Sauberkeit und Ordnung in Gemeinden, Hausverwalter können mit Geldstrafen belegt werden.

Betrachtungen Schneeräumung der Stadt kann gemeldet werden an:

  1. Dienstleistungen für Unternehmen Komunalnych Sp. z o. o. in Ełk (Tel. 87 610 25 25 oder 87 734 10 75),
  2. Gemeindewache (Tel. 87 73 26 201),
  3. Magistratsabteilung Abteilung für kommunales Eigentum der Stadt Ełk (Tel. 87 73 26 244),
  4. Stadtwache in Ełk (986)

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