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Autor: Magdalena Łuba | Erscheinungsdatum: 16 Dezember 2021

Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen im Bereich der Sportentwicklung

16 Dezember 2021, Autor: Magdalena Łuba

Präsident Die Stadt Ełk kündigt die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für einen Zuschuss aus dem Haushalt der Stadt Ełk für Umsetzung von Projekten im Bereich der Sportentwicklung in Ełk im Jahr 2022 durch Unternehmen, die nicht zum öffentlichen Finanzsektor gehören.

Gewähren aus dem Budget der Stadt Ełk kann von Sportvereinen erhalten werden, die sportliche Aktivitäten in der Stadt Ełk, die nicht betrieben werden, um Gewinn, die an organisierten Sportwettbewerben in Team- und Einzeldisziplinen.

Voraussetzung für die Bewerbung durch Sportvereine für einen Zuschuss zur Umsetzung der Aufgabe, ist:

1) Verein im Verein Athleten, die eine bestimmte Sportdisziplin ausüben und Inhaber einer Spielerlizenz, ausgestellt von einem autorisierten polnischen Verband Sport, Antragsformular oder andere Dokumente, die zur Teilnahme am Sportwettbewerb,

2) Signifikantes Erreichen Ergebnisse im nationalen oder internationalen Wettbewerb bestätigt relevante Dokumente.

Die Umsetzung der Projekte umfasst Zeitraum ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung bis zum 31.12.2022 Zur Umsetzung von Aufgaben im Bereich der Die Sportentwicklung ist für 2022 aus dem Haushalt der Stadt Ełk geplant, um Finanzielle Mittel in Höhe von: 160.000 PLN.

Subvention kann zur Kofinanzierung der Durchführung der beantragten Aufgabe verwendet werden von den Umfang der Sportentwicklung, insbesondere:

1) Durchführung von Sporttrainingsprogrammen für Spieler und Trainingspersonal;
2) Kauf von Sportgeräten;
3) Übernahme der Kosten für die Organisation oder Teilnahme an Sportwettbewerben Wettbewerbe;
4) Übernahme der Kosten für die Nutzung von Sportanlagen zu Trainingszwecken Sport;
5) Finanzierung von Sportstipendien, die vom Verein auf der Grundlage von vom Präsidenten der Stadt Ełk angenommene Vorschriften.

Mit einen Zuschuss zur Kofinanzierung der Durchführung der beantragten Aufgabe aus der Umfang der Entwicklung des Sports kann nicht finanziert werden:

1) Auszahlungen Vergütung für Spieler oder Aktivisten eines Sportvereins;
2) Spielertransfers von einem anderen Sportverein;
3) Zahlung von Strafen, Geldbußen und anderen Sanktionsgebühren, die dem Verein auferlegt werden ein Sportler oder ein Spieler dieses Vereins;
4) Verbindlichkeiten des Sportvereins aufgrund eines Darlehens, Kredits oder Tilgung von Wertpapier- und Schuldendienstkosten;
5) Kosten, die dem Antragsteller für die Durchführung des Projekts vor Abschluss einer Finanzhilfevereinbarung.

Menge Die Kofinanzierung aus dem Haushalt der Stadt Ełk darf nicht mehr als 90 % betragen. alle geplanten Kosten des vorgeschlagenen Projekts.

Detailliert Bedingungen und Art der finanziellen Unterstützung für die Entwicklung des Sports, Regeln für die Berücksichtigung Anträge und Abschluss von Verträgen sind im Beschluss Nr. VII.88.15 des Stadtrats in Ełk festgelegt vom 30. Juni 2015 über die Festlegung der Voraussetzungen und des Verfahrens Finanzierung der Entwicklung des Sports in Ełk.

Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen Anlagen in der bis einschließlich 07. Januar 2022 (maßgeblich ist das Datum des Stempels) postalisch), mit dem Vermerk: "Förderantrag Projekt im Bereich der Sportentwicklung in Ełk" und den Namen der einreichenden Stelle Anwendung, im Allgemeinen Büro des Rathauses von Ełk, Piłsudskiego-Straße 4, Zimmer. 02 oder per Post an folgende Adresse senden: Rathaus Ełk, Piłsudskiego Straße 4, 19-300 Ełk mit einem Vermerk auf dem Umschlag, d.h. Anträge, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingereicht werden werden berücksichtigt.

Der Antrag sollte vollständig sein und erstellt nach dem angegebenen Muster
in Anhang 1 der Verordnung Nr. 1295.2017  Präsident der Stadt Ełk vom 17. November 2017 zur Erstellung von Vorlagen Finanzhilfeantrag und -vereinbarung sowie Muster-Durchführungsbericht öffentliche Aufgaben im Bereich der Sportentwicklung in Ełk.

Dem Antrag sind beizufügen:
1) einen aktuellen Auszug aus dem Landesgerichtsregister oder aus einem anderen Register oder aus Aufzeichnungen, die der Organisationsform eines bestimmten Sportvereins angemessen sind;
2) eine aktuelle Kopie der Statuten oder Statuten;
3) Sach- und Finanzbericht für das Vorjahr;
4) ein Dokument, das den Besitz einer vom zuständigen Polen erteilten Lizenz bestätigt Sportverein.

Alle Dokumente sollten von vertretungsberechtigten Personen als echte Kopien beglaubigt Keule.

Antragsformulare sind verfügbar in Sitz der Abteilung für Förderung, Sport und Kultur der Stadt Ełk (Raum 373) und auf der Website der Stadt Ełk:

https://bip.elk.warmia.mazury.pl/procedury/11/201/Dotacja_z_zakresu_rozwoju_sportu/

Liste der ausgezeichneten Unternehmen der Zuschuss wird auf der Website der Stadt Ełk veröffentlicht.

Die Aufgabe sollte in Übereinstimmung mit dem Bestimmungen des Vertrags und der Anhänge unter Berücksichtigung der Besonderheit der ausgeführten Aufgabe öffentlich, um die architektonische Zugänglichkeit für Personen mit besonderen Bedürfnissen zu gewährleisten, Digitales und Information und Kommunikation gemäß den Mindestanforderungen gemäß Artikel 6 des Gesetzes vom 19. Juli 2019 über die Gewährleistung der Barrierefreiheit Personen mit besonderen Bedürfnissen (Gesetzblatt 2020, Position 1062);

Schutz und Verarbeitung personenbezogener Daten in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes vom 10. Mai 2018 über den Schutz personenbezogener Daten und der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 (DSGVO) umfasst Sammlung, Bewahrung, Speicherung, Entwicklung, Ändern, teilen oder löschen Sie diese Daten. Im Falle der Verarbeitung personenbezogene Daten von Begünstigten und personen, die an der Durchführung des Projekts beteiligt sind, der Anbieter verpflichtet ist, für die Verarbeitung ihrer Daten die Einwilligung dieser Personen einzuholen, was insbesondere die Zustimmung zur Weitergabe ihrer Daten zum Zwecke der Überwachung, Steuerung als Teil der Aufgabe.

Weitere Informationen zu die Bedingungen und Möglichkeiten für den Erhalt eines Zuschusses können am Hauptsitz erfragt werden Abteilung für Förderung, Sport und Kultur der Stadt Ełk (Tel. 87 732 61 57,
E-Mail: m.luba@um.elk.pl).

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