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Autor: Joanna Kowalewska | Erscheinungsdatum: 13 Dezember 2022

Winterdienst der Stadt ist unsere gemeinsame Verantwortung

13 Dezember 2022, Autor: Joanna Kowalewska

Im Zusammenhang mit dem einsetzenden Winterwetter Wir möchten Sie daran erinnern, dass nicht nur kommunale Dienste dafür verantwortlich sind, die Auswirkungen des Winters zu beseitigen, aber auch Immobilienbesitzer oder -verwalter. Kümmern wir uns um Sicherheit und Pflege von Straßenbelägen für Fußgänger und interne Straßen.

Erinnern wir uns an die Schneeräumung für Straßen Fußgänger neben unseren Grundstücken und Beseitigung von überschüssigem Schnee von Dächer.


In Übereinstimmung mit dem Gesetz Immobilienbesitzer sorgen dafür, dass Sauberkeit und Ordnung aufrechterhalten wird durch Beseitigung von Schlamm, Schnee, Eis und anderem Schutt von Fußgängerwegen Das Hotel liegt entlang des Grundstücks.

Erinnern wir uns daher daran, daß auch Einzelne Immobilieneigentümer oder -verwalter sind verantwortlich für die Bekämpfung rutschige und Schneeräumung des angrenzenden Geländes.

Der Eigentümer der Immobilie ist nicht verpflichtet, die Fußgängerzone zu räumen, auf der kostenpflichtiges Parken oder Parken erlaubt ist kraftfahrzeuge.

Besondere Aufmerksamkeit sollte auch folgenden Aspekten gewidmet werden: zu überschüssigem Schnee auf den Dächern von Gebäuden, die in der Situation von Tauwetter verursacht die Bildung von Überhängen und Eiszapfen bedrohlich Fußgänger und Fahrzeuge.

Bei Nichteinhaltung Verpflichtungen gemäß dem Gesetz über die Aufrechterhaltung von Sauberkeit und Ordnung in den Gemeinden, Hausverwalter können von den städtischen Diensten mit einer Geldstrafe belegt werden.

Kommentare Bezüglich der Schneeräumung der Stadt kann gemeldet werden an:

  • Versorgungswirtschaft Sp. z o. o. in Ełk

Tel. 87 734 10 75 oder 87 610 25 25,

  • Abteilung für kommunales Eigentum des Amtes Miasta Ełku (Gemeindeamt)

Tel. 87 73 26 244,

  • Stadtwache (Tel. 87 73 26, 201 oder 986)

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