Annahme von Anträgen auf Feststellung des Anspruchs auf Familienzulagen und Unterhaltskasse
09 August 2023, Autor: M.S./ (WŚ)
Abteilung Leistungen der Stadt Ełk ab dem 1. August akzeptiert Papieranträge für Bestimmung des Anspruchs auf Familienzulagen und Leistungen aus dem Fonds Unterhalt für den Zulagenzeitraum 2023/2024. Anfragen können auch gesendet werden Post.
Von Ab dem 1. Juli können elektronische Bewerbungen eingereicht werden.
Einkommenskriterien
Profitieren von Instandhaltungsfonds Sie werden ab dem 1. Oktober fällig, wenn das Familieneinkommen in den folgenden pro Person in der Familie darf der Betrag von 1 209 nicht überschritten werden PLN.
Familienzulagen werden gewährt, wenn Einkommen einer Familie pro Person in der Familie 674 PLN nicht übersteigt, und das Kriterium für eine Familie mit einem Kind für Behinderte beträgt 764 PLN.
Bei Feststellung des Anspruchs auf Familienzulagen und Leistungen der Unterhaltskasse Die Erträge für 2022 werden unter Berücksichtigung von Verlusten und Erträgen berücksichtigt Einkommen.
Perioden nützt
Profitieren von Unterhaltsfonds: vom 1. Oktober 2023 bis 30. September 2024
Familienzulagen: vom 1. November 2023 bis zum 31. Oktober 2024
Regeln für die Einreichung Anträge
Anfragen für Gewährung einer Unterhaltsleistung:
Wenn Der Antragsteller stellt bis zum 31. Lebensjahr einen vollständigen und korrekt ausgefüllten Antrag August, die Gewährung und Auszahlung der Leistungen für Oktober erfolgt bis zum 31. Oktober.
Versammlung Antrag im September die Feststellung des Anspruchs auf Leistungen und deren Zahlung Oktober und November finden spätestens am 30. November statt. In für den Fall, dass der Antrag im Oktober gestellt wird, ist die Gewährung und Die Auszahlung der Leistung für Oktober, November und Dezember erfolgt spätestens am bis zum 31. Dezember.
Hinweis. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Antragstellung später als Oktober, wird der Anspruch auf Unterhaltszahlung festgestellt ab dem Monat der Antragstellung, ohne Entschädigung für frühere Monate nach dem den anwendbaren Leistungszeitraum.
Fazit zu Feststellung des Anspruchs auf Familienzulagen:
Wann Die Person, die die Leistung beantragt, stellt einen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 31. August erfolgt die Feststellung des Anspruchs auf Leistungen und deren Auszahlung bis zum 30. August November.
Versammlung den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen vom 1. September bis zum 31. Oktober, wird bis zum 31. Dezember über den Anspruch auf Leistungen und deren Auszahlung entscheiden.
Hinweis. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der Später als November beantragen, Anspruch auf Kindergeld wird ab dem Monat der Antragstellung ohne Entschädigung für frühere Monate innerhalb des jeweiligen Leistungszeitraums.
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