Anzeigen

Autor: Mateusz Gałęski | Erscheinungsdatum: 09 Juni 2026
Liste der Immobilien, die ohne Ausschreibung zur Vermietung bestimmt sind
Autor: Mateusz Gałęski

Der Bürgermeister der Stadt Ełk verkündet auf Grundlage von Artikel 35(1) des Immobilienverwaltungsgesetzes vom 21. August 1997 (Gesetzesblatt 2026, Punkt 399) und der Resolution Nr. XXII.219.2026 des Stadtrats von Ełk vom 27. Mai 2026 über den Abschluss eines Mietvertrags ohne Ausschreibung

der Öffentlichkeit

,

dass im Zeitraum vom 9. Juni 2026 bis 30. Juni 2026 am Sitz des örtlichen Büros in der 4. Marsz. J. Piłsudskiego 4 in Ełk.An der Tafel wurde eine Liste von Immobilien der Gemeinde Ełk, die für eine Dauer von mehr als drei Jahren ohne Ausschreibung vermietet werden sollten, angebracht.

Die Ankündigung ist auch verfügbar hier – klicken Sie zum Start.