Zahlung der Kohlenzulage und der Haushaltszulage
Autor: V.Y
Die Sozialleistungsabteilung des Rathauses von Ełk informiert, dass die Zahlung der Kohlezulage und der Haushaltszulage für die Nutzung bestimmter Wärmequellen, die mit Pellets, Holz, Gas oder Heizöl betrieben werden, nach Erhalt der Mittel aus dem Staatshaushalt erfolgt.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Leistungsabteilung Tel. (87) 73 26 106
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