Im Jahr 2023 wurde folgende Vereinbarung unterzeichnet: PS-I.946.3.10.2023 zwischen der Woiwode Ermland und Masuren und der Gemeinde Ełk, Gegenstand ist die Überweisung von Mitteln aus dem staatlichen zweckgebundenen Fonds – Arbeitsfonds zur Kofinanzierung der Bildungskosten für Arbeitgeber jugendliche Arbeitnehmer in Höhe von insgesamt 249.606 PLN.
Arbeitgeber, der einen Jugendlichen beschäftigt ein Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Stadt Ełk kann beantragen Kofinanzierung der Kosten seiner Ausbildung gemäß Artikel 122 Gesetz vom 14. Dezember 2016 Gesetz über die Schulbildung (Gesetzblatt von 2021, Position 1082, późn.zm). Bei den erhaltenen Mitteln handelt es sich um staatliche Beihilfen, die eine Beihilfe darstellen. Minimis.
Weitere Informationen erhältlich bei der Bildungsabteilung des Rathauses von Ełk, Piłsudskiego Straße 4, Tel. 87 73 26 169.
