Wahlen - Vollmacht zur Stimmabgabe. Bewerbungen bis zum 6. Oktober
Autor: PSK
Anträge auf Erteilung einer Vollmacht können gestellt werden Wählerinnen und Wähler, die:
- eine Bescheinigung über schwere oder mittelschwere Grad der Behinderung,
oder
- spätestens am Tag der Abstimmung das 60. Lebensjahr vollendet hat.
Papier-Bewerbungen sind im Büro des Departements für zivile Angelegenheiten oder im Büro des BIP erhältlich: https://bip.elk.warmia.mazury.pl/procedury/11/114/WYBORY__-_PELNOMOCNICTWO_DO_GLOSOWANIA/
Sie können auch ein vertrauenswürdiges Profil verwenden , um eine Bewerbung elektronisch einzureichen: https://www.gov.pl/web/gov/zglos-zamiar-glosowania-przez-pelnomocnika
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