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Autor: M.N/WE | Erscheinungsdatum: 25 April 2024
Kofinanzierung der Kosten für die Ausbildung junger Arbeitnehmer für Arbeitgeber
Autor: M.N/WE
Die Gemeinde Ełk erhielt eine Förderung in Höhe von 383.680,00 PLN im Rahmen des Programms "Kofinanzierung der Kosten für die Ausbildung junger Arbeitnehmer für Arbeitgeber im Jahr 2024 aus dem Arbeitsfonds". Ein Arbeitgeber, der einen jugendlichen Arbeitnehmer mit Wohnsitz in der Stadt Ełk beschäftigt, kann einen Zuschuss beantragen.

Im Jahr 2024 wurde folgende Vereinbarung unterzeichnet: PS-I.946.3.10.2024 zwischen der Woiwodschaft Ermland und Masuren und der Gemeinde der Stadt Ełk, deren Gegenstand die Übertragung von Mittel aus dem Staatlichen Zweckfonds – Arbeitsfonds, die für die Subventionierung der Kosten für die Ausbildung junger Arbeitnehmer für Arbeitgeber Gesamtbetrag von 383.680,00 PLN.

Arbeitgeber, der einen Jugendlichen beschäftigt ein in der Stadt Ełk wohnhafter Arbeitnehmer Kofinanzierung der Ausbildungskosten gemäß Artikel 122 Gesetz vom 14. Dezember 2016. Gesetz über die Schulbildung (GBl. 2023, Pos. 900, 1718, 1672, 2005). Bei der erhaltenen Subvention handelt es sich um eine staatliche Beihilfe, die De-minimis-Beihilfen.

Mehr Informationen erhalten Sie bei der Bildungsabteilung des Rathauses von Ełk, ul. Piłsudskiego 4, Tel. 87 73 26 169.