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| Erscheinungsdatum: 05 Juni 2024
Tiersterilisationskampagne
Seit Juni wird eine Kampagne gestartet, deren Ziel es ist, die Sterilisation und Kastration von Katzen und Besitzhunden aus der Stadt Ełk aus dem Stadthaushalt mitzufinanzieren. Die Aktion wird unter dem Namen "STERILISATIONSAKTION" durchgeführt.

Sterilisation und die Kastration von Besitztieren wurde durch den Beschluss Nr. LXI.668.2024 des Stadtrats von Ełk vom 27. März 2024 verabschiedet über das "Programm zur Betreuung heimatloser Tiere und zur Prävention von Obdachlosigkeit von Tieren in der Gemeinde der Stadt Ełk im Jahr 2024." Es handelt sich um eine Tätigkeit, die in hohem Maße verhindert die Obdachlosigkeit von Tieren, indem es unkontrollierte Obdachlosigkeit von Tieren verhindert ihre Fortpflanzung.

Kastration und die Sterilisation von Tieren verhindert nicht nur deren Fortpflanzung, sondern auch wirkt sich auch auf ihre Gesundheit aus und verringert das Risiko gefährlicher des Lebens, Krankheiten. Dank des Verfahrens können Tiere gesünder zu sein und länger zu leben. Diese Maßnahme wird auch die Bewusstsein der Einwohner von Ełk im Bereich der verantwortungsvollen und ordnungsgemäßen Pflege der Tiere und ihre humane Behandlung.

Was Sie tun müssen, um den aus dem Stadthaushalt kofinanzierten Zuschuss für das Verfahren in Anspruch nehmen?

1. Bedingung Die Teilnahme an der Kampagne ist:

1) eine registrierte Adresse des Eigentümers haben Tiere in der Stadt Ełk;

2) das Tier hat einen elektronischen Identifikator/Chip;

3) Einreichung durch den Tierbesitzer beim Amt Büroservice (Raum 02) des Rathauses Ełk, Marszałka Józefa Straße Piłsudskiego 4 in Ełk gefüllt Antrag auf Kofinanzierung des Verfahrens Sterilisation oder Kastration von Besitztieren (Antrag kann hier heruntergeladen werden).

2. Nachher Überprüfung des Antrags wird dem Antragsteller die über das Ergebnis informiert und wird im Falle einer positiven Bewertung aufgefordert, eine schriftliche Überweisung an tierärztliche Behandlung in der angegebenen Klinik.

3. In 2024 kann der Besitzer von Tieren eine Finanzierung für tierärztliche Behandlungen erhalten: Kastration oder Sterilisation von bis zu 2 Katzen (unabhängig vom Geschlecht) und Kastration und Sterilisation von bis zu 2 Hunden (unabhängig vom Geschlecht).
4. Fazit werden in der Reihenfolge akzeptiert, bis die Mittel erschöpft sind zu diesem Zweck im Haushaltsplan vorgesehen sind.

5. Der Service kann in der Veterinärpraxis in der die Stadt Ełk, d.h. die Tierklinik Animal Medica A. Sidelnikow, M. Kasztelan spółka cywilna, ul. J. Kochanowskiego 44/ U4, Ełk, Tel. 600 889 101.

6. Die Gemeinde kofinanziert die Kosten für die Behandlung von Tieren:


Andere Mengen an Kastrations- und Sterilisationsverfahren wird vom Besitzer der Tiere im Veterinäramt getragen.

Es besteht die Möglichkeit, dass  Das Tier wird aufgrund der eine negative Entscheidung eines Tierarztes, z.B. wenn medizinischen Kontraindikationen, dann wird das Tier von der Aktion ausgeschlossen (Arzt Der Tierarzt wird den Besitzer telefonisch oder schriftlich über diese Tatsache informieren und das Büro),

Im Falle eines Ausschlusses Eine Überweisung zur tierärztlichen Behandlung verliert ihre Gültigkeit.

Die zur Erbringung von alle Informationen über die Aktion finden Sie unter: Michał Wawreniuk (Raum 244 des Büros der Stadt Ełk), Tel. 87 732 61 05.