PG-PP.6721.4.2024.AB
O B W I E S Z C Z E N I E
DES BÜRGERMEISTERS DER STADT EŁK
zu Beginn der Entwicklung der des örtlichen Raumordnungsplans "Ełk – Lazurowa II" und die strategische Bewertung der und eine Prognose der Auswirkungen auf die Umwelt
Gemäß Artikel 17 Absatz 2 des Gesetzes vom 27. März 2003 über die Raumplanung und -entwicklung (Gesetzblatt von 2024, Pos. I S. 1130) und gemäß Artikel 39 Absatz 1, Artikel 46 Absatz 1 Nummer 1 und Artikel 54 Abschnitt 2 des Gesetzes vom 3. Oktober 2008 über die Bereitstellung von Informationen über Umwelt und ihr Schutz, Beteiligung der Öffentlichkeit am Umweltschutz und Umweltverträglichkeitsprüfungen (Gesetzblatt von 2023, Pos. 1094, Nachfolgend. Hiermit teile ich Ihnen mit, dass der Stadtrat von Ełk die Beschluss Nr. V.41.2024 vom 18. September 2024 über die Beginn der Ausarbeitung eines lokalen Entwicklungsplans mit der Bezeichnung "Ełk – Lazurowa II" und über den Beitritt zur Strategische Umweltprüfung und die Umsetzung der Prognosen der Umweltauswirkungen.
Der Zweck der Entwicklung des Plans besteht unter anderem darin, Folgendes zu bestimmen: den Zweck der für einzelne Quartale, Entwicklung und Entwicklungsparameter Bereich und Kommunikationssystem.
Anträge zu der oben genannten Entschließung über Planung und Prognose der Auswirkungen auf die die Umwelt sollte bis zum 28. Oktober 2024 eingereicht werden, schriftlich an folgende Adresse: Bürgermeister der Stadt Ełk, Piłsudskiego Straße 4, 19–300 Ełk oder in elektronischer Form, auch mittels elektronische Kommunikation, insbesondere E-Mail, auf der Grundlage E-Mail-Adresse: um@um.elk.pl sowie an die Adresse des ePUAP-Posteingangs: /umelk/SkrytkaESP
Die Person, die Stellungnahmen oder Anträge einreicht, muss ihren Vor- und Nachnamen angeben Adresse des Wohnsitzes oder eingetragenen Sitzes und E-Mail-Adresse, wie viel eine solche Person hat und ob sie der Eigentümer oder die unbefristeter Nießbrauch an der Immobilie, auf die sich der Antrag oder die Stellungnahme bezieht, und können zusätzliche Kontaktdaten angeben, wie z. B. eine Postanschrift, Telefonnummer (gemäß Artikel 8g Absatz 2 der Raumplanung).
Das Formular ist im öffentlichen Informationsblatt auf der Registerkarte "Leitfaden für Kunden - Raumplanung und -entwicklung - Abteilung für Raumplanung" unter dem Link verfügbar:
Mit up. PRÄSIDENT
Marta Herbszt
Leiter der Abteilung Raumplanung
und Immobilienmanagement