Anzeigen

| Erscheinungsdatum: 04 November 2025
Geschäftsräume, die ohne Ausschreibung vermietet werden sollen

Der Bürgermeister der Stadt Ełk gibt auf der Grundlage von Artikel 35 Absatz 1 des Immobilienverwaltungsgesetzes vom 21. August 1997 (Gesetzblatt von 2024, Pos. 1145, 1222, 1717, 1881 und von 2025, Pos. 1080) der Öffentlichkeit bekannt

, dass in der Zeit vom 4. November 2025 bis zum 25. November 2025 eine Liste der Geschäftsräume, die sich im Eigentum der Gemeinde der Stadt Ełk befinden und für einen bestimmten Zeitraum von bis zu 3 Jahren ohne Ausschreibung vermietet werden sollen, gemäß der folgenden Liste:


  1. Beschreibung der Räumlichkeiten: Die Geschäftsräume befinden sich im ersten Stock des Gebäudes.
  2. Zweck der Räumlichkeiten: Räumlichkeiten, die für die Bedürfnisse des Bezirksarbeitsinspektorats bestimmt sind.
  3. Die betreffenden Geschäftsräume sind vom Verkauf ausgeschlossen.
  4. Höhe der Mietkosten: Die Mehrwertsteuer von 23% zuzüglich anderer Komponenten im Zusammenhang mit den Servicegebühren wird zum Mietpreis hinzugerechnet.
  5. Frist für die Zahlung der Gebühren: bis zum 10. eines jeden Monats.
  6. Regeln für die Aktualisierung der Gebühren: Die Höhe der Miete unterliegt der jährlichen Indexierung gemäß der Verordnung Nr. 1237.2022 vom 28. November 2022 über die Mietpreise für die Vermietung von Geschäftsräumen, die eine Ressource der Stadt Ełk bilden.
  7. Frist für die Einreichung eines Antrags von Personen, die beim Kauf von Immobilien Vorrang haben: n/a Art
  8. und Datum der Entwicklung der Räumlichkeiten: n/a
  9. Preis der Immobilie: n/a.
  10. Prozentuale Nießbrauchsgebühren: nicht anwendbar
  11. Die Räumlichkeiten sind für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren ohne Ausschreibung vorgesehen.
  12. Weitere Auskünfte zu diesem Thema erteilt die Abteilung für Kommunaleigentum des Rathauses von Ełk im Saal 242 oder telefonisch unter 877 326 170, 877 326 242, 877 326 221.