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Autor: Magdalena Nowikowska | Erscheinungsdatum: 07 Juli 2021

Annahme von Anträgen auf Festsetzung des Anspruchs auf Familienleistungen und aus dem Unterhaltsfonds

07 Juli 2021, Autor: Magdalena Nowikowska

Die Abteilung für Leistungen der Stadtverwaltung von Ełku hat begonnen elektronische Annahme von Anträgen auf Feststellung des Leistungsrechts und aus dem Unterhaltsfonds für den Unterhaltszeitraum 2020/2021. Ab 1 August-Anträge können auch traditionell eingereicht werden (persönlich oder per Post).

Anträge auf Feststellung des Anspruchs auf Familienleistungen und aus dem Unterhaltsfonds für die Zulagenperiode 2020/2021 werden bis zum 31. Juli ausschließlich elektronisch aufgenommen . Ab dem 1. August hingegen wird es traditionell möglich sein, Anträge zu stellen. per Post oder persönlich bei der Stadtverwaltung von Ełku.

Einkommenskriterien :

Unterhaltsleistungen werden von der 1. Oktober, wenn das Familieneinkommen pro Person in der Familie 900 € überschreiten.

Familienleistungen sind in Anspruch genommen, wenn das Familieneinkommen die Person in der Familie den Betrag nicht überschreitet 674 €, Kriterium für eine Familie mit einem behinderten Kind 764 €.

Bei der Bestimmung des Anspruchs auf Familienleistungen und Unterhaltsfondsleistungen werden das Einkommen für 2020 aus Berücksichtigung von Verlusten und Einnahmen.

Perioden Bescheinigung:

Leistungen aus dem Unterhaltsfonds: 1. Oktober 2021 bis 30. September 2022

Leistungen Familie: ab 1 November 2021 bis 31. Oktober 2022

Die Regeln Einreichung von Anträgen:

Antrag auf Leistung aus dem Fonds Unterhaltszahlung:

Wenn der Antragsteller vollständig und ordnungsgemäß bis zum 31. August ausgefüllt, die Gewährung und Auszahlung Leistungen für Oktober bis zum 31. Oktober.

Die Einreichung des Antrags im September wird dazu führen, dass Leistungsansprüche und deren Zahlung für Oktober und November erfolgen nicht später bis zum 30. November. Wird der Antrag im Oktober gestellt, Die Gewährung und Auszahlung der Leistung für Oktober, November und Dezember erfolgt spätestens am 31. Dezember.

Achtung. Bitte beachten Sie, dass bei der Einreichung eines Antrags später als im Oktober wird der Anspruch auf Erziehungsgeld ab dem Monat der Antragstellung festgelegt, ohne Ausgleich für die während des geltenden Bescheinigungszeitraums.

Vorschläge zur Bestimmung des Anspruchs auf Leistungen Familien:

Wenn der Leistungsempfänger einen Antrag stellt, zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bis zum 31. August, die Bestimmung des Leistungsrechts und ihre Auszahlung erfolgt bis zum 30. November.

Antragstellung mit erforderlichen Unterlagen ab 1 bis zum 31. Oktober, wird der Anspruch auf Leistungen und bis zum 31. Dezember.

Achtung. Bitte beachten Sie, dass bei der Einreichung eines Antrags später als im November wird der Anspruch auf Familienbeihilfe ab Monat der Antragstellung, ohne Ausgleich für frühere Monate im Rahmen der der geltenden Leistungsdauer.