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Autor: Iga Arciszewska | Erscheinungsdatum: 12 Januar 2022

Zentrales Gebäuderegister (CEEB)

12 Januar 2022, Autor: Iga Arciszewska

Besitzer und Verwalter von Wohn- und Nichtwohngebäuden sind meldepflichtig Heizquellen für das Zentralregister für den Emissionsgrad von Gebäuden (CEEB). Die Erklärung kann bis zum 30. Juni online oder im Rathaus von Ełk eingereicht werden. b.r.

Der Zweck der Schaffung der Zentralen Die Emissivity Records of Buildings (CEEB) sollen die Luftqualität verbessern und gegen Smog und Hilfe beim Austausch von sogenannten "Aschenputteln". Meldepflicht des Registers existiert ab dem 1. Juli 2021.

In Wann sollte eine Erklärung abgegeben werden?

  • für Quellen der Wärme- und Kraftstoffverbrennung, die vor dem 1. Juli gestartet wurde 2021 – die Erklärung sollte bis zum 30. Juni 2022 eingereicht werden
  • für eine neue Wärmequelle, die nach dem 1. Juli 2021 gestartet wurde, die Erklärung muss innerhalb von 14 Tagen nach ihrer Freigabe abgegeben werden.

Wie eine Erklärung abgeben?

  • Bis elektronisch über das Internet über ein vertrauenswürdiges Profil, Signatur qualifizierter oder elektronischer Nachweis auf der www.zone.gov.pl
  • in Papierformular – das ausgefüllte Formular sollte beim Rathaus eingereicht werden Ełk in der Generalkanzlei.

Formularausdrucke sind erhältlich unter: www.gunb.gov.pl/strona/centralna-ewidencja-emisyjnosci-budynkow  

Wenn Sie Fragen haben, können Sie Wenden Sie sich an das Rathaus von Ełk, Städtische Immobilienabteilung unter Tel. 87 732 61 24.

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