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Autor: Joanna Kowalewska | Erscheinungsdatum: 28 Dezember 2022

Über 1 Mio. PLN Kofinanzierung für MOPS

28 Dezember 2022, Autor: Joanna Kowalewska

Städtisch Das Sozialhilfezentrum in Ełk erhielt über 1 Mio. PLN für die Umsetzung des Programms "Persönlicher Assistent einer behinderten Person", der während des Zeitraums umgesetzt wird vom 1 Januar 2023 bis 31 Dezember 2023

Im Jahr 2023 in Ełk im Rahmen der Umsetzung Programm "Persönlicher Assistent einer behinderten Person" - Ausgabe 2023, wird Fortsetzung der in früheren Ausgaben dieses Programms durchgeführten Aktivitäten in 2019-2022 und die "Assistentin" persönliche Behinderung" – Ausgabe 2020-2022.

Implementierung des "Assistenten" Koordinate "Persönliche behinderte Person"  wird das städtische Sozialhilfezentrum sein.

Ziel Das Programm ist Unterstützung bei der Durchführung der täglichen Aktivitäten und des Funktionierens im gesellschaftlichen Leben:

a) Kinder bis 16 Jahre mit Urteil über Behinderung einschließlich Indikationen: dauernde Notwendigkeit oder Langzeitpflege oder Hilfe durch eine andere Person im Zusammenhang mit einer stark reduzierten die Möglichkeit einer unabhängigen Existenz und die Notwendigkeit einer ständigen Teilnahme an jeden Tag der Vormund des Kindes im Prozess seiner Behandlung, Rehabilitation und Erziehung und

b) Personen Behinderte mit schwerem oder mittlerem Grad Behinderung ausgestellt auf der Grundlage des Gesetzes vom 27. August 1997 über berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Behinderten oder ein dem vorstehend genannten gleichwertiges Urteil

Das Programm ist aus dem Solidaritätsfonds finanziert wird und wird im Zeitraum vom 1.01.2023 bis 31.12.2023 für seinen Zweck umgesetzt Über 1 Mio. PLN wurden gesammelt.

Bis Ende 2023 sollen insgesamt 63 Personen aus Ełk (darunter 4  Kinder) bis 16 Jahre mit einem Zeugnis von Behinderung einschließlich der oben genannten Indikationen).

Sofern Dienstleistungen zur Begrenzung der Auswirkungen Behinderung und Ermöglichung der Tätigkeit von Menschen mit Behinderungen und Bekämpfung der Diskriminierung aus Gründen der Behinderung und soziale Ausgrenzung von Behinderten.

Die Dienste des Assistenten werden Nichtregierungsorganisationen auf der Grundlage des Gesetzes vom 24. April 2003 über gemeinnützige Aktivitäten und Ehrenamt.

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