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Autor: Monika Salwocka | Erscheinungsdatum: 26 Mai 2023

Ausschreibung für Zuschüsse im Bereich der Sportentwicklung

26 Mai 2023, Autor: Monika Salwocka

Die zweite Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen von des Haushalts der Stadt für die Umsetzung von Projekten im Bereich der Sportentwicklung in Ełk in 2023 von Unternehmen, die nicht zum öffentlichen Finanzsektor gehören. Anträge können bis Ende Mai eingereicht werden.

Ein gezielter Zuschuss aus dem Haushalt der Stadt Ełk kann erhalten werden Sportvereine, die in der Stadt Ełk sportliche Aktivitäten durchführen, nicht operativ tätig sind, die sich an einer organisierten Sportlicher Wettkampf in Mannschafts- und Einzeldisziplinen.

Die Voraussetzungen für die Beantragung von Sportvereinen Der Zuschuss für die Umsetzung der Aufgabe beträgt:

1. Verein im Sportverein der Spieler Ausübung einer bestimmten Sportart und Besitz einer Lizenz Athlet, Anmeldeformular, ausgestellt von einem autorisierten polnischen Sportverband oder ein anderes Dokument, das zur Teilnahme an einem Sportwettkampf berechtigt,

2. Erzielung signifikanter Ergebnisse im Wettbewerb bundesweit oder international durch entsprechende Dokumente bestätigt.

Die Durchführung von Projekten erstreckt sich auf den Zeitraum ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung bis 31.12.2023

Für die Umsetzung von Aufgaben im Bereich der Sportentwicklung im Jahr 2023 Jahr in der zweiten Ausschreibung verblieben: 37 900 PLN.

Gesamtbetrag für den Zuschuss im Jahr 2023: 160 000 PLN

Subvention Es kann verwendet werden für:

1) Durchführung von Sporttrainingsprogrammen Spieler und Trainer;

2) Kauf von Sportgeräten;

3) Deckung der Kosten für die Organisation von Sportwettkämpfen oder die Teilnahme an diesen Wettbewerben;

4) Deckung der Kosten für die Nutzung der Einrichtungen Sport zum Zwecke des sportlichen Trainings;

5) Finanzierung von Sportstipendien vom Verein auf der Grundlage einer vom Bürgermeister der Stadt genehmigten Ordnung Elch.

Nicht aus dem Zuschuss dürfen finanziert werden:

1. Zahlung von Gehältern an Spieler oder Funktionäre Sportverein;

2. Transfers eines Spielers von einem anderen Sportverein;

3. Zahlung von Strafen, Bußgeldern und anderen verhängten Strafgebühren in einem Sportverein oder einem Spieler dieses Vereins;

4. Die Verbindlichkeiten des Sportvereins in Bezug auf die Darlehen, Kredit oder Rücknahme von Wertpapieren und Servicekosten Schuld;

5. Kosten, die dem Antragsteller für die Durchführung des Projekts entstehen vor Abschluss der Finanzhilfevereinbarung.

Höhe der Kofinanzierung aus dem Haushalt der Stadt Ełk darf nicht mehr als 90 % der gesamten geplanten Umsetzungskosten ausmachen des vorgeschlagenen Vorhabens.

Der Antrag mit den erforderlichen Anlagen ist einzureichen bis einschließlich 31. Mai 2023 (entscheidet über Datum des Poststempels) mit dem Vermerk: "Antrag auf Gewährung eines Zuschusses zur Unterstützung eines Entwicklungsvorhabens Sport in Ełk" und den Namen der Stelle, die den Antrag stellt, in der Geschäftsstelle Piłsudskiego 4, Raum 02 oder per Post an folgende Adresse: Piłsudskiego 4, 19-300 Ełk mit einem Vermerk auf dem Umschlag wie oben.

Bewerbungen, die nach Ablauf der oben genannten Frist eingereicht werden, werden nicht Betrachtet.

Detaillierte Informationen und Anmeldeformular finden Sie unter: https://bip.elk.warmia.mazury.pl/procedury/11/201/Dotacja_z_zakresu_rozwoju_sportu/ 

Bekanntmachung der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für Finanzhilfen von Budget der Stadt Ełk für die Durchführung von Projekten im Bereich der Sportentwicklung in Ełk im Jahr 2023 vom 15. Mai 2023: https://bip.elk.warmia.mazury.pl/251/Ogloszenia_i_komunikaty/ 

Weitere Informationen zu Bedingungen und Möglichkeiten Die Beantragung eines Stipendiums kann in der Zentrale des Ministeriums für Förderung, Sport und Kultur des Rathauses von Ełk, Tel. 87 732 61 57, E-Mail: m.luba@um.elk.pl



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