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Autor: M.S./ SiR | Erscheinungsdatum: 28 Dezember 2023

Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf einen Zuschuss für die Renovierung von Denkmälern

28 Dezember 2023, Autor: M.S./ SiR

Bürgermeister von Ełk eine Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen des Wettbewerbs für die Vergabe von Finanzhilfen für Erhaltungs-, Restaurierungs- oder Bauarbeiten an einem in das Denkmalregister eingetragen oder in das städtische Denkmalregister eingetragen sind, befindet sich in der Stadt Ełk. Bewerbungen können vom 2. Januar bis 16. Februar 2024

Zuschüsse für die Kofinanzierung von Konservierungs- und Restaurierungsarbeiten Arbeiten können vergeben werden an Einrichtungen:
1. in das Denkmalregister oder das städtische Denkmalregister eingetragen sind,
2. sich in einem schlechten technischen Zustand befinden,
3. von bedeutender historischer, künstlerischer oder künstlerischer Bedeutung für Ełk touristisch und in der Freizeit.

Der Betrag, der im Rahmen der des Wettbewerbs beträgt: 300 Tsd. PLN

(Wohngebäude und andere Einrichtungen Jahrgang)

Die Finanzhilfe kann von Einrichtungen beantragt werden, die Rechtsanspruch auf ein im Denkmalverzeichnis eingetragenes Gebäude haben und nicht in der Öffentlicher Finanzsektor, d. h. natürliche Personen oder Organisationseinheiten einen Rechtsanspruch auf die Immobilie haben, der sich aus dem Eigentumsrecht ergibt, Erbnießbrauch, ständige Verwaltung, beschränktes dingliches Recht oder Verpflichtung nach den Bestimmungen des Denkmalschutzgesetzes und Pflege von Denkmälern.

Bewerbungen können vom 2. Januar bis zum 16. Februar 2024 (im Generalsekretariat der Stadt Ełk, Raum 02).

Der Zuschuss kann m.in umfassen:

  • Schutz, Erhaltung und Festigung des Denkmals,
  • Strukturelle Stabilisierung von Bauteilen Denkmal oder deren Restaurierung,
  • Erneuerung oder Ergänzung von Putz- und Architekturverkleidungen oder deren Restaurierung unter Berücksichtigung der für dieses Denkmal charakteristischen Farben,
  • Erneuerung oder vollständige Restaurierung von Fenstern, einschließlich Rahmen und Fensterläden, Außentüren, Dachstühle, Dachrinnen und Fallrohre,
  • Feuchtigkeitsabdichtung,
  • Einkauf von Konservierungs- und Baumaterialien, für die Durchführung von Arbeiten am Denkmal erforderlich sind,
  • Anschaffung und Installation eines Einbruchschutzsystems und Brand- und Blitzschutz.

Gesamtbetrag des Zuschusses für Erhaltungsarbeiten, Restaurierungs- oder Bauarbeiten an dem Denkmal, die vom Minister für zuständig für Kultur und Schutz des nationalen Erbes, Woiwodschaft Denkmalpfleger oder aus anderen öffentlichen Mitteln, einschließlich des Haushalts der 100 % der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Ausgaben nicht übersteigen oder funktioniert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Strategie und Herr Dariusz Gienieczko, Raum 101, Piłsudskiego-Straße 6, Tel. (087) 732 61 16

Mehr zu: https://bip.elk.warmia.mazury.pl/80/9756/Prezydent_Miasta_Elku_oglasza_nabor_wnioskow_w_ramach_konku...

Zwischen 2011 und 2022 wurden insgesamt 2.271.856,90 PLN an Zuschüssen für Denkmäler ausgezahlt. Im Jahr 2023 stellte die Stadt insgesamt 300.000 PLN für Erhaltungs-, Restaurierungs- oder Bauarbeiten an einem Denkmal zur Verfügung, das im Denkmalregister eingetragen ist oder in das städtische Denkmalregister der Stadt Ełk eingetragen ist.



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