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Autor: PSK | Erscheinungsdatum: 31 Januar 2024

Die Ausschreibung für einen Zuschuss für die Renovierung von Denkmälern läuft

31 Januar 2024, Autor: PSK

Die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen im Rahmen der Wettbewerb um Zuschüsse für Erhaltungs-, Restaurierungs- oder Restaurierungsarbeiten Bauarbeiten an einem Denkmal, das in das Denkmalregister eingetragen ist oder sich in der im städtischen Denkmalregister der Stadt Ełk. Schlussfolgerungen können gezogen werden bis zum 16. Februar einreichen.

Zuschüsse für die Kofinanzierung von Erhaltungsarbeiten, Restaurierungs- oder Bauarbeiten können vergeben werden an Einrichtungen:

1. in das Denkmalregister oder das städtische Denkmalregister eingetragen sind,
2. sich in einem schlechten technischen Zustand befinden,
3. von bedeutender historischer, künstlerischer oder künstlerischer Bedeutung für Ełk touristisch und in der Freizeit.

Der Betrag, der im Rahmen der 300 Tsd. PLN (Wohnbebauung und andere Einrichtungen) Jahrgang)

Die Finanzhilfe kann von Einrichtungen beantragt werden, die Rechtsanspruch auf ein im Denkmalverzeichnis eingetragenes Gebäude haben und nicht in der Öffentlicher Finanzsektor, d. h. natürliche Personen oder Organisationseinheiten einen Rechtsanspruch auf die Immobilie haben, der sich aus dem Eigentumsrecht, dem Nießbrauch unbefristete, ständige Verwaltung, beschränktes dingliches Recht oder Verpflichtung nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz von Denkmälern und über die Denkmäler.

Bewerbungen können bis zum 16. Februar 2024 eingereicht werden (im Generalbüro des Rathauses von Ełk, Raum 16, 2024). 02).

Der Zuschuss kann m.in umfassen:

  • Schutz, Erhaltung und Festigung des Denkmals,
  • Strukturelle Stabilisierung von Bauteilen Denkmal oder deren Restaurierung,
  • Erneuerung oder Ergänzung von Putz- und Architekturverkleidungen oder deren Restaurierung unter Berücksichtigung der Charakteristik dieses Denkmals Farbe
  • Erneuerung oder vollständige Restaurierung von Fenstern, einschließlich Rahmen und Fensterläden, Außentüren, Dachstühle, Dachrinnen und Fallrohre,
  • Feuchtigkeitsabdichtung,
  • Einkauf von Konservierungs- und Baumaterialien, für die Durchführung von Arbeiten am Denkmal erforderlich sind,
  • Anschaffung und Installation eines Einbruchschutzsystems und Brand- und Blitzschutz.

Gesamtbetrag des Zuschusses für Erhaltungsarbeiten, Restaurierungs- oder Bauarbeiten an dem Denkmal, die vom Minister für zuständig für Kultur und Schutz des nationalen Erbes, Woiwodschaft Denkmalpfleger oder aus anderen öffentlichen Mitteln, einschließlich des Haushalts der 100 % der für die Durchführung der Arbeiten erforderlichen Ausgaben nicht übersteigen oder funktioniert.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Strategie und Dariusz Gienieczko, Raum 101, Piłsudskiego-Straße 6, Tel. (0 87) 732 61 16

Mehr am: https://bip.elk.warmia.mazury.pl/80/9756/Prezydent_Miasta_Elku_oglasza_nabor_wnioskow_w_ramach_konkursu_o_udzielenie_dotacji_0D_0Ana_prace_konserwatorskie_2C_restauratorskie_lub_roboty_budowlane_przy_zabytku_wpisanym_do_rejestru_zabytkow_lub_znajdujacym_sie_w_gminnej_ewidencji_zabytkow_2C_usytuowanym_na_terenie_Miasta_Elk_w_2024_roku/