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Autor: Maciej Juchniewicz | Erscheinungsdatum: 18 März 2024

Kleinaufträge - Möglichkeit zur Abgabe von Bemerkungen zu Ausschreibungen gemäß Artikel 19a

18 März 2024, Autor: Maciej Juchniewicz

Gemäß Artikel 19a Absatz 4 jeweils innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung, d. h. vom 18. bis 26. März 2024, der für die gemäß Artikel 19a des Gesetzes vom 24. April 2003 über die gemeinnützigen und ehrenamtlichen Engagements können Stellungnahmen dazu abgegeben werden:

• per E-Mail mit Kommentaren an: bop@um.elk.pl.

• durch Einreichen eines Schreibens mit Bemerkungen an das Hauptbüro des Rathauses von Ełk (ul. Piłsudskiego 4) oder im Büro für die Zusammenarbeit mit Nichtregierungsorganisationen Rathaus Ełk (Małeckich-Straße 3, Raum Nr. 10.1).

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