Rekrutierung für kommunale Kindergärten
21 Mai 2024, Autor: PSK
Von Am Montag, den 3. Juni, beginnt die Rekrutierung für städtische Kindergärten. Für kommunale Gärtnereien Kinder, die in der Stadt Ełk leben, werden akzeptiert. Für die Kleinsten In Ełcz gibt es 171 offene Stellen. Die Ausschreibung läuft bis zum 14. Juni.
Von Vom 3. bis 14. Juni wird die Rekrutierung von Kindern in zwei städtischen Kindergärten fortgesetzt die Teil der städtischen Baumschulen in Ełk sind.
Zurzeit In kommunalen Einrichtungen betreuen wir insgesamt 252 Kinder ab dem 1. Lebensjahr bis zu 3 Jahren.
In Ab dem 1. September nehmen wir insgesamt 171 kleine Baumschulen für offene Stellen auf. Einwohner von Ełcz im Alter von 1 bis 3 Jahren:
- im Kindergarten Nr. 1 - 109 Kinder,
- im Kindergarten Nr. 2 - 62 Kinder.
Karten Mitteilungen mit den erforderlichen Anlagen können innerhalb der Frist von 3. Juni bis 14. Juni:
-persönlich in der Zentrale von Kinderkrippen,
- per Post an die Adresse der Baumschulen:
Städtische Kindertagesstätte Nr. 1 in Ełk, Piękna Straße 20, 19-300 Ełk,
Städtisch Kinderkrippe Nr. 2 in Ełk, St. M. M. Kolbego Straße 11, Ełk 19-300,
- per Scan an die E-Mail-Adresse der Gärtnerei: zlobek@zlobek.elk.pl,
- zum elektronischen Posteingang ePUAP: /ZMZElk/SkrytkaESP (als allgemeines Schreiben an eine öffentliche Einrichtung).
Kindergärten nehmen Kinder auf , die in in der Stadt Ełk.
Die ersten, die angenommen werden, sind Kinder, die die höchste Punktzahl erreichen, indem sie die folgenden Kriterien für die Aufnahme eines Kindes in die Kindertagesstätte:
1) Zahlung der Einkommensteuer durch die Eltern/Erziehungsberechtigten des Kindes an die Finanzamt der Stadt Ełk:
a) beide Elternteile/Erziehungsberechtigten Einkommensteuer an das Finanzamt der Stadt Ełk zahlen - 10 Punkte;
b) einem Elternteil/Erziehungsberechtigten zahlt Einkommensteuer an das Finanzamt der Stadt Ełk - 5 Punkte;
c) ein alleinerziehender Elternteil/Erziehungsberechtigter Ein Elternteil zahlt Einkommensteuer an das Finanzamt der Stadt Ełk - 10 Punkte;
2) ein Kind, dessen Eltern/Erziehungsberechtigte in der Täglich:
a) beide Elternteile/Erziehungsberechtigten täglich arbeiten oder studieren - 10 Punkte;
b) einem Elternteil/Erziehungsberechtigten arbeitet oder studiert täglich - 5 Punkte;
c) ein alleinerziehender Elternteil/Erziehungsberechtigter der Elternteil arbeitet oder studiert täglich – 10 Punkte;
3) Ein Kind, das zum Zeitpunkt der Einreichung der Karte Geschwister hat:
a) bis 6 Jahre - 5 Punkte, für alle Geschwister in diesem Alter;
b) im Alter von 7 bis 13 Jahren - 4 Punkte, für jedes Geschwisterkind in diesem Alter;
c) im Alter von 14 bis 16 Jahren - 3 Punkte, für jedes Geschwisterkind in diesem Alter;
d) im Alter von 17 bis 18 Jahren – 2 Punkte, für jedes Geschwisterkind in diesem Alter;
4) ein Kind, bei dem eine Behinderung diagnostiziert wurde, für die es keine Gesundheitliche Kontraindikationen, die das Kind daran hindern, die Dienste zu nutzen Kinderkrippe, und die Kinderkrippe hat die Möglichkeit, eine besondere Betreuung in Bezug auf die auf die Bedürfnisse des Kindes - 10 Punkte;
5) ein Kind, bei dessen Geschwistern eine Behinderung diagnostiziert wurde - 10 Punkte;
6) ein Kind, gegen das ein Elternteil/Erziehungsberechtigter erheblich verurteilt wurde oder mittelschwerer Grad der Behinderung oder vollständige Arbeitsunfähigkeit und Unfähigkeit, auf der Grundlage separater Vorschriften unabhängig zu leben - 10 Punkte;
7) Kind, das in Pflegefamilien oder in Institutionen untergebracht ist Pflege und Bildung – 10 Punkte;
8) Kind eines alleinerziehenden Elternteils/Erziehungsberechtigten - 10 Punkte,
9) ein Kind, das ein Geschwisterkind eines Kindes ist, das einen Kindergarten besucht - 10 Punkte.
Ist die gleiche Anzahl von Für mehr als ein Kind werden Punkte vergeben – entscheidend ist die Reihenfolge, in der sie eingereicht werden Karte.
Liste Kinder, die in Kindergärten aufgenommen werden und nicht in Kindergärten aufgenommen werden, werden an den Türen der Kindergärten ausgehängt 24. Juni 2024 um 15:00 Uhr
Antragsformulare und weitere Informationen auf der BIP-Website des städtischen Kindergartenkomplexes in Ełk: https://zespolzlobkow.bip.elk.pl/50/nabor-dzieci-do-zlobkow
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