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Autor: Tomasz Walczuk | Erscheinungsdatum: 22 August 2024

Der Beginn des Schuljahres rückt näher. Beantragen Sie die Leistung "Guter Start"

22 August 2024, Autor: Tomasz Walczuk

"Gut "Start" ist eine einmalige Leistung in Höhe von 300 PLN, die einmal täglich gewährt wird Schuljahr pro Schulkind bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres. Für ein Kind mit Behinderung, das die Schule besucht, wird die bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres. Es können bis zu 30 Bewerbungen eingereicht werden November 2024 an die Sozialversicherungsanstalt.

Gut Der Start beträgt 300 PLN für Schulstarter-Kits für Studenten:

  • bis zum Alter von 20 Jahren,
  • bis zum Alter von 24 Jahren – im Falle eines Schülers mit Behinderung.

Ohne Familieneinkommen.

Dienst aus dem Programm "Good Start" ist von der Steuer befreit. Sie unterliegt auch nicht der Vollstreckungsverfahren, so dass der Gerichtsvollzieher diese Gelder nicht pfänden kann.

Aufnehmend Anträge auf die Leistung "Guter Start", ihre Prüfung und die Die Auszahlung dieser Leistung erfolgt über die Sozialversicherungsanstalt

Versammlung Antrag im August garantiert die Auszahlung der Leistung spätestens bis zum 30. September. Wird der Antrag in den folgenden Monaten (im September Oktober oder November), geht diese Unterstützung innerhalb von 2 Monaten an die Familie ab der Einreichung des Antrags.

Anträge für die gute Startleistung nur elektronisch an die ZUS übermittelt werden können und Die Auszahlung der gewährten Leistung erfolgt nur in bargeldloser Form auf der Grundlage der Angegebenes Bankkonto

Online-Bewerbungen  können vom 1. Juli bis zum 30. November eingereicht werden bis:

  • PUE ZUS-Portal oder mobile mZUS-Anwendung
  • Das Informations- und Serviceportal Emp@tia auf der Website https://empatia.mpips.gov.pl/,
  • Elektronisches Banking.