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Autor: Radosław Nasalski | Erscheinungsdatum: 16 Dezember 2024

Liste der Immobilien in Ełk in der Pulaski-Straße, die im Rahmen einer schriftlichen unbegrenzten Ausschreibung zur Vermietung bestimmt sind

16 Dezember 2024, Autor: Radosław Nasalski

Bürgermeister der Stadt Ełk
handelnd gemäß Artikel 35 Absatz 1 des Aktes vom 21. August 1997 über die Immobilienverwaltung (Gesetzblatt von 2024, Pos. 1145 und 1222)
kündigt an die Öffentlichkeit an
Das auf dem Sitz von Tut. Büro bei Marsz. J. Piłsudskiego 4 in 16.12.2024 – 5.01.2025 am schwarzen Brett ausgehängt (I Etage) Liste der Grundstücke, die sich in der Stadt befinden Ełk, im Eigentum der Gemeinde der Stadt Ełk, bestimmt für die im Wege einer schriftlichen unbefristeten Ausschreibung gemäß der folgende Liste:
 
1. Lage der Immobilie:
Ełk, Pulaski Straße
 
2. Grundstücksbezeichnung (Bezirk – Grundstücksnummer):
1 - 184
 
3. Grundbuch- und Hypothekenregisternummer:
OL1E/00012943/2
 
4. Grundstücksfläche:
0,8251 ha
 
5. Zur Vermietung vorgesehene Flächen:
300 m2, drei Punkte von jeweils maximal 100 m2.
 
6. Mietdauer:
Maximal mögliche Mietdauer: April – September 2025 (6 Monate).
 
7. Ausweisung im Grundbuch:
B – Wohngebiete.
 
8. Ausweisung im örtlichen Raumordnungsplan:
Das Gebiet fällt nicht unter die Bestimmungen eines örtlichen Plans Zonierung. Das Grundstück befindet sich in der Schutzzone Konservierungsarbeiten.
 
9. Beschreibung der Immobilie:
Die zur Verpachtung vorgesehene Fläche ist unbebaut, ungenutzt, mit Gras bewachsen.
 
10. Zweck des Mietverhältnisses:
Betreiben eines saisonalen Catering-Betriebs mit einem Ort zum Verzehr bestimmt sind (ausgenommen der Handel mit alkoholischen Getränken und alkoholischen Getränken
 
11. Kriterien und Methode zur Bewertung des Angebots. Ein Angebot kann maximal 100 Punkte erhalten, die nach den folgenden Kriterien vergeben werden:
  1. der höchste Preis der Miete pro 1 m2/Monat – 70% (max. 70 Punkte)
  2. Vorgeschlagene Pachtfläche – 30% (max. 30 Punkte):
  1. von 10 m2 bis 20 m2 – 10 Punkte
  2. von 21 m2 bis 50 m2 – 20 Punkte
  3. von 51 m2 bis 100 m2 – 30 Punkte
12. Die Höhe der Pachtzinse:
  1. Der Anfangssatz der monatlichen Pachtzins beträgt 38,50 PLN netto/m2;
  2. Der erzielte Mietzinssatz wird durch die Steuer erhöht Mehrwertsteuer zum Normalsatz, der am Tag der Vertragsunterzeichnung festgelegt wird;
  3. Der Mehrwertsteuersatz für die Ermittlung der Bruttoforderungen wird eingeführt auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes über die Steuer auf Waren und Dienstleistungen sowie Durchführungsbestimmungen zu diesem Abkommen, die am Tag der Unterzeichnung des Abkommens in Kraft sind. Jede zukünftige Änderung des Mehrwertsteuersatzes (Erhöhung oder Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes) die sich aus allgemein anwendbaren Vorschriften ergeben erfordert eine Änderung des Vertragsinhalts. Der Vermieter wird dies in einem gesonderten Schreiben mitteilen Ein Leasingnehmer mit einem geänderten Mehrwertsteuersatz sowie einem neuen Betrag von der fälligen Bruttomiete.
13. Inhalt des Angebots:
Das Angebot muss enthalten:
  1. Angaben zum Bieter: Vorname, Nachname und Anschrift des Bieters oder der Firma (oder des Firmennamens) mit Angabe des Sitzes des Bieters;
  2. genaue Definition des Gegenstandes des Angebots innerhalb des Bereichs, der von der Ausschreibung auf der Karte der Anlage Nr. 2 mit Angabe der des Raumes und der einzunehmenden Position;
  3. die Höhe der vorgeschlagenen Nettokaltmiete (sie darf nicht niedriger sein als die Nettokaltmiete);
  4. eine detaillierte Beschreibung der geplanten Tätigkeit und eine grafische Darstellung der Verkaufsstelle;
  5. geplantes Betriebsdatum der Servicestelle vom 1. April 2025 bis zum 30. September 2025.
  6. Erklärung, dass der Bieter sich mit dem Zustand des Grundstücks vertraut gemacht hat vorbehaltlich der Ausschreibung und der Möglichkeit, einen Wettbewerb darüber durchzuführen die beabsichtigte Tätigkeit zu beeinträchtigen und diesbezüglich keine Einwände zu erheben;
  7. Nachweis über die Zahlung der Bieterbürgschaft.
14. Fristen für die Zahlung der Pachtzinse:
  1. Die Pachtmiete ist einmalig im Voraus bis zum 15. Juni 2025 zu zahlen.
  2. Bei Nichteinhaltung der Zahlungsfrist werden die gesetzlichen Zinsen berechnet.
15. Zusätzliche Informationen zum Gegenstand des Mietverhältnisses:
  1. Der Mieter hat nicht das Recht, die Übertragung ganz oder teilweise vorzunehmen Rechte aus dem Pachtvertrag an Dritte, einschließlich der die entgeltliche Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte sowie kann auch nicht ohne Zustimmung des Vermieters auf der gemieteten Fläche Investitionen zu tätigen, die mit den bestehenden bestimmungsgemäße Verwendung;
  2. Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Mietsache sowie auch den Mietgegenstand und die angrenzende Fläche im Anordnung, die alle Erfordernisse des Schutzes der Umwelt;
  3. Der Mieter muss eine Genehmigung einholen Konservator für Denkmäler der Woiwodschaft Ermland-Masuren an der Ausübung anderer Tätigkeiten in dem im Register eingetragenen Teil der Stadt Ełk Denkmäler, die in der Aufstellung von provisorischen Gebäuden in der auf eigene Faust, auf eigene Kosten und Gefahr unter Androhung der Kündigung Pachtverträge;
  4. Der Mieter ist verpflichtet, die Grundsteuer zu zahlen;
  5. Der Mieter ist verpflichtet, den Zugang zu den Versorgungseinrichtungen selbst zu ermöglichen;
  6. Der Vermieter hat das Recht, Inspektionen der gepachteten Flächen in Bezug auf ihre Nutzung gemäß dem Inhalt der Pachtverträge;
  7. Der Vermieter behält sich das Recht vor, die gemietete Fläche zu betreten Verwalter des technischen Versorgungsnetzes des Gebiets, falls dies erforderlich ist, Arbeiten durchzuführen;
  8. Der Vermieter trägt keine rechtlichen oder nicht-rechtlichen Konsequenzen, Finanzergebnisse, die sich aus der Tätigkeit des Leasingnehmers im Leasingbereich ergeben;
  9. Der Mieter haftet für alle Ereignisse und Schäden, die auf dem Gelände der Immobilie, die Gegenstand des Vertrags ist, verursacht werden, und Dritten zugefügt werden, sowie für alle Schäden und Ereignisse, die sich im Falle einer im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit des Mieters auf diesem Immobilien gemäß den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches;
  10. Der Mieter ist verpflichtet, alle Arbeiten am Gegenstand des Mietverhältnisses durchzuführen
    auf der Grundlage der Bestimmungen des Gesetzes vom 7. Juli 1994. Baurecht (Gesetzblatt von 2024, Pos. 725);
  11. Die Vorbereitung des Bereichs für den Betrieb erfolgt auf der Grundlage der Mieter (ohne das Recht, Ersatz der entstandenen Aufwendungen zu verlangen) und muss im Einvernehmen mit dem Vermieter;
  12. notwendige Ausgaben oder Verbesserungen an der Immobilie, die für die die Bedürfnisse des vom künftigen Mieter ausgeübten Geschäfts, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Leasinggeber, auf eigene Kosten und auf eigene Kosten, ohne das Recht, ihre Rückgabe vom Vermieter verlangen;
  13. Der Mieter ist verpflichtet, die Adresse auf dem neuesten Stand zu halten Korrespondenz unter Androhung der Anerkennung der an die die letzte bekannte Adresse, die im Falle ihrer unbeansprucht.
16. Zusätzliche Angaben zu:
Abteilung für Raumplanung und Immobilienmanagement des Rathauses von Ełk (Raum 234, Tel.: 87 732-62-34).
 
(17) Diese Liste wird für einen Zeitraum von 21 Tagen veröffentlicht.
 
STELLVERTRETENDER BÜRGERMEISTER DER
STÄDTE
 
Mirosław Hołubowicz