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Autor: Mateusz Gałęski | Erscheinungsdatum: 07 Januar 2025

Subventionen für Arbeiten an Denkmälern in Ełk – Ausschreibung für 2025

07 Januar 2025, Autor: Mateusz Gałęski

Der Bürgermeister der Stadt Ełk hat eine Ausschreibung für Zuschüsse für Arbeiten angekündigt Konservierungs-, Restaurierungs- und Bauarbeiten an Gebäuden, die in das Denkmalregister oder kommunales Denkmalregister mit Sitz in der Stadt Stettin, Ełk. Im Jahr 2025 wurden dafür 150.000 PLN bereitgestellt. Bewerbungen können ab 7 bis zum 17. Januar 2025

Archivfoto / Rathaus von Ełk

Der Bürgermeister der Stadt Ełk hat einen Aufrufzur Einreichung von Zuschüssen für Konservierungs-, Restaurierungs- und Bauarbeiten an Denkmälern angekündigt, die in das Denkmalregister eingetragen oder in das städtische Denkmalregister in der Stadt Ełk aufgenommen wurden. Der Wettbewerb richtet sich an Eigentümer und Verwalter historischer Gebäude, die finanzielle Unterstützung für ihre Sanierung erhalten möchten.
Für die Durchführung des Programms im Jahr 2025 wurden 150.000 PLN bereitgestellt, die unter den Antragstellern aufgeteilt werden, die die Kriterien erfüllen.

Wer kann eine Förderung beantragen?

Zuschüsse können Unternehmen erhalten, die einen Rechtstitel auf eine Immobilie haben, die in das Denkmalregister oder das kommunale Denkmalregister eingetragen ist und nicht zum Bereich der öffentlichen Finanzen gehört. Dazu können gehören:
  • Einzelpersonen
  • Organisationseinheiten mit Eigentumsrecht, Erbnießbrauch, ständiger Verwaltung, beschränktem Eigentumsrecht oder Schuldverhältnis.

Wofür kann der Zuschuss verwendet werden?

Die Kofinanzierung erstreckt sich auf ein breites Spektrum von Konservierungs-, Restaurierungs- und Bauarbeiten, darunter m.in
  • Erstellung von technischem und konservatorischem Gutachten,
  • Durchführung von Architektur- und Konservierungsforschungen,
  • Vorbereitung der für Renovierungsarbeiten erforderlichen Dokumentation,
  • Sicherung der Bausubstanz, einschließlich Reparatur und Austausch des Dachstuhls,
  • Renovierung von Fassaden, Putzen und architektonischen Details,
  • Renovierung von Fenster- und Türentischlereien,
  • Installation von Einbruchschutz-, Brandschutz- und Blitzschutzsystemen.
Der Höchstbetrag der Kofinanzierung von Projekten aus dem Stadthaushalt beträgt bis zu 50 % der Ausgaben, die für die Durchführung von Konservierungsarbeiten durch den Antragsteller erforderlich sind und auf der Grundlage des von den zuständigen Konservierungsdiensten genehmigten Arbeitsprogramms festgelegt werden.

Der Gesamtbetrag der Zuschüsse für Konservierungs-, Restaurierungs- oder Bauarbeiten an einem Denkmal, die vom für Kultur und Schutz des nationalen Erbes zuständigen Minister, dem Denkmalpfleger der Provinz oder aus anderen öffentlichen Mitteln, einschließlich des Stadthaushalts, gewährt werden, darf 100 % der für die Durchführung dieser Arbeiten oder Arbeiten erforderlichen Ausgaben nicht übersteigen.

Frist und Ort für die Einreichung von Anträgen

Anträge auf den Zuschuss können vom 7. bis 17. Januar 2025 während der Öffnungszeiten des Rathauses von Ełk eingereicht werden. Die Unterlagen sind in gedruckter Form in einem verschlossenen Umschlag mit dem Vermerk "Wettbewerb zur Gewährung eines Zuschusses für Konservierungs-, Restaurierungs- oder Bauarbeiten am Denkmal" an das Hauptbüro des Amtes (Raum 02) zu senden.
Bewerbungen, die nach Ablauf der Frist eingehen, werden nicht berücksichtigt.

Details

Detaillierte Informationen über die Regeln für die Vergabe von Zuschüssen, die Regeln des Wettbewerbs und die Vorlagen für Dokumente finden Sie im Öffentlichen Informationsblatt des Rathauses von Ełk

Weitere Informationen erhalten Interessierte auch bei der Abteilung für Strategie und Entwicklung des Rathauses von Ełk, indem sie sich an Herrn Dariusz Gienieczko (Raum 101, Piłsudskiego-Straße 6, Tel. 87 732 61 16) wenden.