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Autor: Monika Tyszkiewicz | Erscheinungsdatum: 16 Mai 2025

Schweigen bei den Wahlen 2025. Was sollten Sie beachten?

16 Mai 2025, Autor: Monika Tyszkiewicz

Am Sonntag, dem 18. Mai, findet die Wahl des Präsidenten der Republik Polen statt Polen 2025. Heute Abend, von Freitag bis Samstag (16. bis 17. Mai), findet die Wahlschweigen, das bis zur Schließung der Wahllokale in Kraft bleiben wird.

Strafe für den Verstoß gegen das Wahlschweigen

Das Brechen des Wahlschweigens wird mit schweren Strafen bestraft, die im Wahlgesetzbuch (Artikel 498 des Wahlgesetzbuches) und deren Höhe finden Sie in im Gesetzbuch der Bagatelldelikte (Artikel 24). Wer das Schweigen bricht, muss mit einer Geldstrafe rechnen bis zu einer Million Zloty sowie eine Haftstrafe von bis zu zwei Jahren.


Was verbietet das Schweigen der Wahlen?

Während der Wahlstille kann man nicht agitieren. Es ist auch verboten:

- Einberufung von Versammlungen, Märschen und Demonstrationen

-Verteilen von Flugblättern

-Reden halten

- Aufhängen von Werbung an Autos

- Veröffentlichung von Wahlumfragen

 

Wahlschweigen im Internet

Auch in der virtuellen Welt herrscht Stille vor den Wahlen. Sei vorsichtig auf das, was wir schreiben, vor allem in den sozialen Medien.


Und was ist mit den Materialien, die vor der Stille veröffentlicht wurden?

Wahlmaterialien, die vor Ende des Wahlkampfes eingestellt wurden, müssen nicht gelöscht werden. Sie dürfen jedoch nicht verändert oder verschoben werden, da dies als aktiver Wahlkampf angesehen werden kann.

Die Nationale Wahlkommission erinnert daran, dass dass der Verstoß gegen das Verbot der Wahlagitation während der Zeit des Schweigens Wahlkampf ist eine Straftat, und die Zugänglichmachung der Ergebnisse von Umfragen für die Öffentlichkeit, Wahlverhalten und das erwartete Wahlergebnis – ein Verbrechen.

Alle Fälle, in denen gegen das Wahlschweigen verstoßen wird, sollten der Polizei gemeldet werden.

Quelle: Nationale Wahlkommission