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Autor: Mateusz Gałęski | Erscheinungsdatum: 05 Mai 2026

Einschränkung des nächtlichen Alkoholverkauf ab dem 14. Mai

05 Mai 2026, Autor: Mateusz Gałęski

Gemäß Beschluss Nr. XXI.208.2026 des Stadtrats von Ełk 22.04.2026 über die Beschränkung des Verkaufs alkoholischer Getränke (Amtszeitschrift der Gesetze) Woiwodschaft. Ermland-Masurisches Gesetz von 2026, Punkt 1816), in der Stadt Ełk Ein Verbot des Verkaufs alkoholischer Getränke zum Verzehr wird eingeführt Außerhalb des Verkaufspunkts bei 22:00 Uhr – 6:00 Uhr.

Das Verbot gilt für alle Einzelhandelsgeschäfte für Getränke darunter Lebensmittelgeschäfte, Supermärkte und Tankstellen, die eine Genehmigung zum Verkauf von Alkohol haben, die außerhalb des Verkaufsortes konsumiert werden sollen. Die Einschränkung gilt nicht für Gastronomiebetriebe, in denen alkoholische Getränke konsumiert werden werden auf der Stelle gegessen.

Der Beschluss tritt in Kraft und gilt im Bereich von der gesamten Stadt ab dem 14.05.2026

Unternehmer, die Punkte in der Stadt betreiben mit Die Erlaubnis zum Verkauf alkoholischer Getränke wird jedem erteilt. notwendige Informationen. Das Rathaus von Ełk ist dabei, Briefe direkt an Unternehmer zu liefern.