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Autor: Mateusz Gałęski | Erscheinungsdatum: 24 August 2026

Ankündigung des Tierarztes

24 August 2026, Autor: Mateusz Gałęski

Der Bezirksveterin in Ełk informiert über das Positive Das Ergebnis eines Tollwutvirus-Tests bei einer Fledermaus, die auf der Gebiet von Ełk. Wie im Brief angegeben – das Risiko der Ausbreitung Tollwut ist klein.

Die Veterinärinspektion erinnert jedoch an die Verpflichtung, Vaccination von Hunden. In der Stadt und im Landkreis ist die Impfquote der Hunde niedrig (etwa 66 %), was im Falle einer Virusübertragung Auswirkungen auf die Die Ausbreitungsrate von Tollwut in einer Tierpopulation.

Die Impfpflicht ist durch das Gesetz vom 21. November 2025 geregelt. zur Tiergesundheit (Journal of Laws 2025.1795):

Artikel 44. [Pflichtimpfung gegen Tollwut]

  1. Hunde über 3 Monate im Revier Republik Polen und Wildfüchse in den in der Gebiet genannten Gebieten auf Artikel 15(1)(1) und in den Bestimmungen gemäß der gemäß Absatz 10(1) unterliegen sie der verpflichtenden Schutzimpfung gegen Tollwut.
  2. Der Besitzer des Hundes ist verpflichtet, ihn gegen ihn impfen zu lassen Tollwut innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum, an dem der Hund das 3. Monatsalter erreicht, und danach mindestens alle 12 Monate ab dem letzten Datum Impfung.
  3. Die Impfung des Hundes gegen Tollwut erfolgt durch Tierarzt, der im Rahmen der Tätigkeit tierärztliche Leistungen erbringt Tierbehandlungsanlage.
  4. Die Impfung des Hundes gegen Tollwut erfolgt durch auf Kosten des Besitzers dieses Hundes.