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Autor: Mateusz Gałęski | Erscheinungsdatum: 17 September 2026

Aufruf für Bewerbungen im Rahmen des ministeriellen Programms des Ministers für Familie, Arbeit und Sozialpolitik "Persönliche Assistentin einer Person mit Behinderung" für Kommunalverwaltungen – Ausgabe 2027

17 September 2026, Autor: Mateusz Gałęski

Der Minister für Familie, Arbeit und Sozialpolitik ruft im Rahmen des Ministerprogramms des Ministers für Familie, Arbeit und Sozialpolitik "Persönliche Assistentin einer Person mit Behinderung" für Kommunalverwaltungen – Ausgabe

2027 – aus.

Das Hauptziel des Programms ist es, persönliche Unterstützungsdienste als Form öffentlich verfügbarer Unterstützung bei der Ausübung alltäglicher Aktivitäten und im sozialen Leben einzuführen.

Die Empfänger des Programms sind:

  • Kinder im Alter von 2 bis 16 Jahren, die eine Behinderungsbescheinigung einschließlich der Hinweise in den Punkten 7 und 8 der Behinderungsbescheinigung vorweisen – der Bedarf an dauerhafter oder langfristiger Betreuung oder Unterstützung einer anderen Person im Zusammenhang mit einer erheblich begrenzten Möglichkeit eines unabhängigen Lebens und der ständige Beteiligung des Vormund des Kindes am täglichen Behandlungs-, Rehabilitations- und Bildungsprozess sowie
  • Personen mit Behinderungen, die ein Zertifikat über einen erheblichen oder mittleren Grad der Behinderung besitzen oder
  • mit den in den
  • Buchstaben a und b aufgeführten Zertifikaten gemäß Artikel 5 und Artikel 62 des Gesetzes vom 27. August 1997 über berufliche und soziale Rehabilitation und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen gleichwertig behandelt werden.

Das geplante Budget des Programms für 2027 wird sich auf 1.200.000.000 PLN belaufen (zum Beispiel: eine Milliarde zweihundert Millionen Zloty).

Fristen für die Bewerbungsfrist im Rahmen des Programms:

  • Eine Gemeinde/ein Landkreis reicht einen Antrag (Anhang 11 zum Programm) über den auf der Website verfügbaren Solidaritätsfondsgenerator über den auf der Website verfügbaren Solidaritätsfondsgenerator https://bfs.mrips.gov.pl zwischen dem 7. September 2026 und dem 30. September 2026
  • ein.
  • Der Woiwode erstellt nach Überprüfung der von den Gemeinden/Powiats eingereichten Anträge eine Liste der empfohlenen Finanzierungsanträge im Rahmen des Programms (Anhang Nr. 12 zum Programm) und legt diese zusammen mit den Informationen des Woiwoden über die finanziellen Mittel des Programms (Anhang Nr. 13 des Programms) bis zum 31. Oktober 2026 dem Minister
  • vor. Der
  • Minister genehmigt die Gesamtliste der empfohlenen Anträge innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Einreichung an den Minister aller Listen der empfohlenen Anträge der Woiwoden.