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Autor: Joanna Kowalewska | Erscheinungsdatum: 17 Januar 2023

Der vierte Teil des Programms "Saubere Luft" – Rekrutierung hat begonnen

17 Januar 2023, Autor: Joanna Kowalewska

Bereit zum Einreichen Anträge auf Kofinanzierung im Rahmen des vierten Teils des Programms "Saubere Luft", in dem Sie Fördermittel für Ersatz ineffizienter Wärmequellen und Thermomodernisierung von Häusern. Sie können erhalten Kofinanzierung bis zu 135.000 PLN.

Das Schwerpunktprogramm "Saubere Luft" ist ein umfassendes ein Programm zur Verringerung oder Vermeidung von Staub und anderen Emissionen Schadstoffe, die von Einfamilienhäusern in die Atmosphäre gelangen. Programm konzentriert sich auf den Ersatz alter Festbrennstofföfen und -kessel und Thermische Modernisierung von Einfamilienhäusern für ein effektives Energiemanagement. Diese Aktivitäten werden nicht nur dazu beitragen, die Umwelt zu schützen, sondern auch das Zuhause vergrößern. Budget, dank finanzieller Einsparungen.

Im Januar wurde die Aufforderung zur Einreichung von Anträgen auf Kofinanzierung im Rahmen des der vierte Teil des Programms "Saubere Luft" mit der höchsten Kofinanzierung bis zu 135 Tausend PLN mit einem monatlichen Einkommen von nicht mehr als 1090 oder 1526 PLN pro Person (gilt für Mehrpersonen- bzw. Einpersonenhaushalte) und für Personen mit einem begründeten Leistungsanspruch.

Eine weitere der Änderungen, die eingeführt wurden, sind m.in.:

• es Wirklichkeit werden lassen die Höhe der beihilfefähigen Kosten im Verhältnis zu den jeweiligen Preisen Materialien und Ausrüstung,

•Zunahme die Intensität der Kofinanzierung,

•Einleitung die Möglichkeit, zwei Anträge auf Kofinanzierung im Rahmen des Programms einzureichen (Nr. Anträge, die bis zum 14.05.2020 eingereicht werden, sind enthalten),

•Abschalten von beihilfefähigen MwSt.-Kosten,

•Vereinfachung Vorschriften für den Ausgleich von Zahlungsanträgen, um die Auszahlung von Finanzhilfen an Nutznießer

•Zunahme der Höchstbetrag des durch den Zuschuss gedeckten Darlehens bis zu 150.000 PLN,

•fehlen die Notwendigkeit, die Wärmequelle im ersten Zahlungsantrag abzurechnen.

Darüber hinaus gehören zu den Zu den wesentlichen Änderungen gehören:

•Möglichkeit Anschaffung und Installation eines emissionsarmen Holzbiomassekessels im Gebäude Anschluss an das Gasverteilungsnetz

•Elimination Kofinanzierung von Biomassekesseln mit einem Emissionsgrad von mehr als 20 mg/m3 ab dem 1.07.2023 r. nach Anwendung der Übergangszeit.

Aktuell in "Czysta" Air" besteht aus drei Programmteilen:

Die erste – d.h. die Grundhöhe der Kofinanzierung bis zu 66 Tausend. PLN – für Personen mit einem Jahreseinkommen von bis zu 135.000 PLN.

Die zweite – Erhöhung der Kofinanzierung auf 99.000 PLN – Zählt man das durchschnittliche Monatseinkommen pro Person bis zu 1.894 PLN auf dem Bauernhof Mehrpersonen- und bis zu 2.651 PLN in einem Einpersonenhaushalt.

Die dritte – die höchste Kofinanzierung bis zu 135.000 PLN – zählt durchschnittliches monatliches Einkommen pro Person bis zu 1.090 PLN in einem Mehrpersonenhaushalt und bis zu 1.526 PLN in einem Einpersonenhaushalt.

Zusätzliche Informationen über das Programm und die eingerichtete Beratungs- und Informationsstelle Für Residenten: https://www.elk.pl/aktualnosci-wpis/6627/punkt-konsultacyjno-informacyjny-programu-czyste-powietrze